Platzregeln

1. Aus (R 27-1)
wird durch weiße Pfähle oder Zäune gekennzeichnet. Überquert ein Ball ei-ne Ausgrenze und kommt auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe, so ist er „Aus“.

2. Wasserhindernisse (R 26)
Wenn für einen Ball im Wasserhindernis der Bahn 1 (großer Teich) oder 8 (seitliches Wasserhindernis links des zweiten Quergrabens) Erleichterung in Anspruch genommen wird, so muss unter Hinzurechnung eines Strafschla-ges ein Ball in der gekennzeichneten Drop-Zone fallen gelassen werden.

3. Biotope
Die durch rote bzw. gelbe Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichneten Wasserhindernisse sind Biotope. Liegt der Ball im Biotop, so muss der Spie-ler unter Hinzurechnung eines Strafschlages nach Regel 26-1 vorgehen. Liegt der Ball auf dem Platz außerhalb des Biotops und sind Stand oder Schwung durch das Biotop behindert, so muss straflos Erleichterung in An-spruch genommen werden.  

4. Boden in Ausbesserung, ungewöhnlich beschaffener Boden (R 25-1)
Boden in Ausbesserung ist durch blaue Linien oder Pfähle gekennzeichnet.

5. Hemmnisse (R 24)
Steine im Bunker gelten als bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1).
Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflan-zungen sind unbewegliche Hemmnisse.
Mit Kies befestigte Wege sind unbewegliche Hemmnisse. Einzelne Kiesel-steine sind lose hinderliche Naturstoffe. Entfernungsmarkierungen sowie alle gelben und roten Pfähle sind unbewegliche Hemmnisse.

6. Stromleitungen
Trifft ein Ball eine Überlandleitung oder deren Mast, so muss der Schlag für ungültig erklärt und ein anderer Ball nach Regel 20-5 gespielt werden.

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel:
Lochspiel - Lochverlust, Zählspiel - 2 Strafschläge

Aktuelle Platznachrichten/ Clubinfos

Der Platz ist aufgrund des Frostes gesperrt!

Winterspielbestimmungen ab dem 15. November 2011

Nasseste Dezember seit 1981!

Bob and Son übernehmen ab dem 1. März 2012 unseren Pro-Shop

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